Wichtige Aktualisierung zur EU REACH Mikroplastikverordnung

Am 25. September 2023 hat die EU-Kommission die EU REACH-Beschränkung für Mikroplastik eingeführt, was einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Mikroplastikverschmutzung darstellt. Da die EU-Kosmetikvorschriften mit denen des Vereinigten Königreichs übereinstimmen und diese Initiative eine Hinwendung zu "grüneren Entscheidungen" darstellt, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich nachziehen wird. Welche Auswirkungen hat dies also auf Gel-Nagellack oder UV/LED-härtbare Glitzerprodukte? Wie immer halten wir Sie informiert.

Was bedeutet das?

Die neuen Regeln zielen darauf ab, den Verkauf von Produkten zu verbieten, die absichtlich zugesetztes Mikroplastik enthalten, das während der Verwendung freigesetzt werden kann, einschließlich Kosmetika. Die offizielle Definition von 'Mikroplastik' umfasst alle synthetischen Polymerpartikel kleiner als 5 mm, die organisch, unlöslich und beständig gegen Abbau sind.

Wie betrifft dies unsere Branche?

Viele Nagelkosmetika, einschließlich einiger unserer Produkte, enthalten Glitzer, der unter diese Mikroplastikdefinition fällt. Konkret betrifft dies Nagel- und Gel-Politurformeln, die solche Glitzer enthalten.

Wie ist der Status unserer Produkte?

Nach den verfügbaren Informationen unterliegen die von uns angebotenen Produkte, d.h. UV/LED-Gel-Lacke mit Glitzer, derzeit nicht diesem Verbot. Die Beschränkungen decken nicht ab:

  • Synthetische Polymermikropartikel, die an Industriestandorten gemischt und verwendet werden.
  • Mikropartikel, die während ihrer beabsichtigten Verwendung dauerhaft in eine feste Matrix integriert sind.

Es ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Monaten weitere Informationen verfügbar werden und wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.


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